AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Präambel

1.1
Die Heyn-Partner GmbH (im Folgenden: HP) erbringt ihre Leistungen zur Vermittlung hoch qualifizierter Fach- und Führungskräfte für ein suchendes Unternehmen (im Folgenden: Auftraggeber) ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die die HP nicht ausdrücklich anerkennt, sind für diese unverbindlich, auch wenn sie ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn HP ihre Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners vorbehaltlos erbringt.

1.2
Das Leistungsspektrum von HP umfasst sowohl die Vermittlung als auch auf Wunsch die Beratung bei der Personalsuche und Personalauswahl. Im Falle einer Vermittlung benennt der Auftraggeber HP sämtliche für die Besetzung einer vakanten Position für ihn wichtigen Kriterien. HP sucht geeignete Kandidaten aus, die nach Rücksprache mit dem Auftraggeber zu persönlichen Gesprächen eingeladen werden. Bei diesen Gesprächen sind in der Regel der Auftraggeber, HP sowie der jeweilige Kandidat anwesend. Nach den Gesprächen kann der Auftraggeber geeignete Kandidaten zur Besetzung einer vakanten Position auswählen. Es steht dem Auftraggeber frei, auf die Anwesenheit von HP bei den Gesprächen zu verzichten..

§2 Vertragsabschluss

2.1
Zwischen dem Auftraggeber und HP werden die getroffenen Vereinbarungen in Einzelverträgen schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden zwischen den Vertragsparteien finden allein dann Geltung, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2.2
Die Parteien vereinbaren die Details im Hinblick auf die Aufgabenbereiche, die persönlichen und fachlichen Anforderungsprofile und sonstigen Kriterien, die bei der Vermittlung relevant sind.

§3 Honorar, Spesen und Fälligkeit

3.1
Die HP und der Auftraggeber vereinbaren ein nach Schwierigkeit der jeweiligen Aufgabe bemessenes Honorar für die Personalvermittlung. Wurde im Vorhinein keine Vereinbarung über die Höhe des Honorars getroffen, so wird bei Zustandekommen eines Vertrages mit dem HP-Kandidaten, ein Honorar in Höhe von 30 % des Jahresbruttoverdienstes (inclusive Sonderzahlungen / Dienstwagen) fällig. Sollte der Auftraggeber über die Personalvermittlung hinaus weitere Personal- oder sonstige Beratungsleistungen in Auftrag geben, so ist für diese Leistungen eine gesonderte Honorarvereinbarung zu schließen.

3.2
Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

3.3
Ist eine Vereinbarung im Vorhinein getroffen, wird das Honorar wird folgt fällig: Eine erste Rate wird unmittelbar nach Erteilung des Auftrags fällig. Die zweite Rate wird nach der Präsentation einer vereinbarten Zahl von Kandidaten fällig. Mit Zustandekommen eines Vertrages zwischen Auftraggeber und einem der Kandidaten wird die dritte Rate fällig.

3.4
Sämtliche vorab vereinbarten erforderlichen Kosten, insbesondere die vereinbarten Reise-, und Unterkunftskosten von HP sowie der Kandidaten werden dem Auftraggeber zu vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt. Im Falle einer fehlenden Vereinbarung kommen Selbstkosten zuzüglich 10% Bearbeitungspauschale zum Ansatz.

3.5
Der Anspruch auf das Honorar und die zusätzlichen Kosten im Sinne des § 3, 3.5. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsteht auch, wenn sich der Auftraggeber und der jeweilige Kandidat vor Arbeitsantritt vom Vertrag lösen.

3.6
Sollte der Personalvermittlungsauftrag vom Auftraggeber vorzeitig gekündigt werden, oder die Position durch den Auftraggeber selbst besetzt werden, berechnet HP die bis zum Zugang der Kündigung fälligen Raten in jeweils voller Höhe sowie die angefallenen Auslagen.

3.7
Lehnt der Auftraggeber einen Kandidaten zunächst ab oder entscheidet sich ein Kandidat zunächst gegen den Vertragsschluss mit dem Auftraggeber, kommt dann aber innerhalb von 24 Monaten nach der Präsentation dennoch ein Vertrag zwischen Auftraggeber und dem Kandidaten zustande, so wird das Honorar für HP mit dem späteren Vertragsschluss in voller Höhe fällig.

3.8
Sämtliche hier getroffenen Bedingungen hinsichtlich des Honorars gelten auch für den Fall, dass ein Vertrag zwischen einem Kandidaten und einem mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen geschlossen wird. Als verbundenes Unternehmen gelten alle Unternehmen, an denen der Auftraggeber Anteile hält.

§4 Anzeigepflicht

4.1
Der Auftraggeber wird HP unverzüglich anzeigen, wenn er sich für einen Kandidaten entschieden hat. Ferner wird er den Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem von HP angebotenen oder einem anderen Bewerber, der HP unverzüglich nach Vertragsunterzeichnung schriftlich anzeigen.

§5 Gewährleistung

5.1
Sofern Auftraggeber und Kandidat sich innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Vertrags aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, vom Vertrag lösen, wird HP ohne erneute Honorarforderung, allerdings unter Berechnung der anfallenden Auslagen, einmalig einen weiteren Kandidaten für die identische Position suchen. HP wird dabei Suchkriterien anwenden, die sich wiederum nach dem ursprünglichen Anforderungsprofils richten; sie wird insbesondere nach Kandidaten suchen, die eben jene fachliche Qualifikation und Berufsausbildung aufweisen, die der Auftraggeber ursprünglich benannte.

§6 Laufzeit und Kündigung

6.1
Der jeweilige Personalvermittlungsauftrag läuft, falls nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Kommt ein Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und einem von HP gestellten Kandidaten nach Kündigung des Personalvermittlungsauftrags zustande, so wird das Vermittlungshonorar dennoch in voller Höhe fällig.

§7 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Stand Mai 2013